Gute Chance für neues Börsegesetz und Co.

Trotz aller Koalitionsquerelen und des angekündigten „freien Spiels der Kräfte“ im Parlament ist das Fenster für ein neues Börse- und Wertpapieraufsichtsrecht offen.

Auch wenn manche den Eindruck erwecken wollen, dass dem nicht so ist: „Von der EU“ kommen auch gute Dinge. In diesem Fall kann „Brüssel“ nämlich dafür sorgen, dass Österreich – trotz gebremster Regierungsarbeit aufgrund der Neuwahlen – doch bald ein neues Börse- und Wertpapierrecht bekommt. Aber der Reihe nach. Im April wurde ja vom Finanzministerium ein Begutachtungskonvolut zur Stellungnahme ausgeschickt, das den sperrigen Titel trug: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wertpapier- und allgemeinen Warenbörsen 2018 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 erlassen werden, das Börsegesetz 1989 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 aufgehoben werden und das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Aktiengesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und anderes … geändert werden. So spröde das für Nichtjuristen klingen mag: In diesem neuen Regelwerksvorschlag geht es primär darum, das in die Jahre gekommene Börsegesetz und das Aufsichtsrecht zu modernisieren.

Bis zum Sommer
Nun besteht ja die weit verbreitete Befürchtung, dass es – ob der Neuwahlen und des anlaufenden Wahlkampfes – regierungspolitisch und in der parlamentarischen Verabschiedung neuer Gesetze in den nächsten Wochen zäh werden dürfte, siehe etwa die Bildungsreform, die Behebung der kalten Progression, Beschäftigungsbonus und Aktion 20.000 oder die Arbeitszeitnovellierung. Wenn schon bei solchen dringenden Brocken Sand im Getriebe ist, könnte man befürchten, dass bei Randthemen wie Börse- und Wertpapieraufsichtsrecht kein großer Drang herrschen könnte, das rasch(er) über die Bühne zu bringen. Aber, Überraschung, das Gegenteil könnte der Fall sein. Es besteht gute Hoffnung, dass das Parlament diese Materien bis zum Sommer beschließt. Zugegebenermaßen nicht ganz freiwillig. Und da kommt eben die EU ins Spiel. Denn das neue Börsegesetz 2018 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 haben folgende Ziele: Umsetzung der europäischeren Vorgaben, Verbesserung des Anlegerschutzes, die Sicherstellung einer wirksamen Beaufsichtigung von Rechtsträgern und des Handels mit Finanzinstrumenten, die Erhöhung der Transparenz auf den Finanzmärkten sowie die Steigerung der
Attraktivität und Vereinheitlichung des österreichischen Börsehandels. Umsetzung der europäischeren Vorgaben heißt diesfalls konkret: Einbau der „Zweiten Europäischen Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente“ (Markets in Financial Instruments Directive – MiFID II) ins Österreichische Recht. Die Hoffnung, dass das demnächst geschieht, ist daher ganz pragmatisch begründet: Wenn es nicht zeitgerecht passiert, drohen Strafzahlungen seitens der EU. Denn für den MiFID II-Teil besteht Umsetzungsfrist Juli dieses Jahres. Danach müsste man bei Säumigkeit damit rechnen, dass es zu einer Zwangsgeldsanktion seitens Brüssel kommen könnte. Um das zu vermeiden, müsste das Parlament die Gesetze alsbald, also vor der Sommerpause beschließen, damit sie mit 1.1.2018 in Kraft treten können. Ansonsten wäre die MiFID II-Verordnung direkt durchzuführen, was aber viel weniger Spielraum im österreichischen Recht gewährt.

Machen was sein muss
Deshalb hofft etwa der Finanzsprecher der ÖVP-Parlamentsfraktion, Abgeordneter zum Nationalrat Werner Groiß, im Gespräch mit dem Börsen-Kurier darauf, dass das kapitalmarktrelevante Gesetzespaket in und durch den nächsten Ministerrat geht und dann dem Parlament zugeleitet wird. Wenn das nicht geschieht, gäbe es die formale – allerdings ungeliebte – Möglichkeit, dass die Parlamentsfraktionen beider Regierungsparteien einen Initiativantrag stellen. Jedenfalls werde das Konvolut dem parlamentarischen Finanzausschuss zugewiesen und dort behandelt werden. Theoretisch könnte das Paket daher bis Ende Juni im Nationalrat, genauer: im der Plenarsitzung am 30.6.2017, beschlossen werden. Da es sich jedoch um eine sehr umfangreiche Materie handelt, könnte es ganz pragmatisch Sinn haben, strittige bzw. EU-rechtlich nicht vorgeschriebene Teile herauszunehmen und nur
die Teile zu beschließen, denen wir EU-rechtlich „nicht auskönnen“. Groiß: „Den MiFID II-Teil jetzt nicht zu machen, wäre kontraproduktiv.“ Denn man würde ein Vertragsverletzungsverfahren der EU wegen Nichtumsetzung einer Richtlinie riskieren. Das parlamentarische Motto sollte daher sein: Machen und rasch umsetzen, was sein muss, statt Strafzahlungen an die EU zu provozieren. Was das Teilen des Konvoluts betrifft, so scheinen die neuen Delisting-Regeln (welche Mehrheit in der HV? etc.) ein „Knackpunkt“ zu sein.

Somit könnte es aus realpolitischen Gründen eventuell dazu kommen, dass man den Delisting-Teil aus dem neuen Börsegesetzentwurf herausnimmt. Aber das kann bei Erscheinen dieses Artikels gerade alles im Fluss sein. Der VP-Finanzsprecher ist jedenfalls optimistisch, was die parlamentarische Beschlussfassung betrifft. Der Zeitdruck seitens MiFiD II sei ein Antrieb, das Gesetzespaket nicht auf die lange Bank zu schieben. Und sein Arbeitsverhältnis mit seinem Vis-a-Vis in der SPÖ-Parlamentsfraktion, Finanzsprecher Kai Jan Krainer, sei lösungsorientiert. Formal liegt es nun am Ministerrat, das Paket zu behandeln und es dem Parlament zu überantworten.

Autor: Mag. Manfred Kainz (redaktion@boersen-kurier.at)