Die Forderungen des IVA

Anlegerschützer mit Vorschlägen für den heimischen Kapitalmarkt.

Tibor Pásztory. Am 29. September finden Nationalratswahlen statt. Die Regierungskonstellationen, die sich danach ergeben werden, scheinen noch nie so offen wie heute. Es ist anzunehmen, dass sich die Verhandlungen zur Regierungsbildung einige Zeit hinziehen werden, und Überraschungen sind nicht ausgeschlossen. Von den zur Wahl stehenden Parteien glänzen einige Parteien durch Desinteresse, wenn nicht feindseliger Grundhaltung gegenüber dem Kapitalmarkt. Andere wiederum tun zumindest so, als seien sie interessiert.

Ohne direkten Zusammenhang mit den kommenden Wahlen, jedoch vom Zeitpunkt her gut getroffen, wiederholt der Interessenverband der Anleger (IVA) seine Vorschläge für eine Belebung des heimischen Kapitalmarktes anlässlich einer Pressekonferenz von IVA-Vorstand Florian Beckermann. Gründe für eine Belebung gibt es genug, hat doch die Inflation der letzten Jahre einiges an Vermögen – gerade von kleinen Sparern – vernichtet. Auch wird die private Vorsorge angesichts der eigentlich sattsam bekannten Pensionsproblematik vom Staat zu wenig gewürdigt.

Behaltefrist statt Kontomodell
Ganz vorne im Katalog, der höflicherweise als „Vorschläge“ und nicht wie üblich als „Forderungen“ tituliert wird, stehen steuerrechtliche Aspekte: In erster Linie wird hier das wirklich nicht neue Thema einer Kapitalertragssteuerreform wiederholt. Im Gegensatz zu Finanzminister Magnus Brunner hält Beckermann allerdings wenig von einem – wie er meint, komplizierten – Kontomodell, sondern plädiert für eine simpel gestaltete Behaltefrist.

Die Forderung (hier handelt es sich tatsächlich um eine solche), dass „Übergewinn“-Steuern abzuschaffen seien, gehört sowieso zur DNA des IVA, ebenso ein Nein zu Vermögenssteuern.

Entbürokratisierung
Breiten Raum wird im IVA-Vorschlagskatalog der Entbürokratisierung gewidmet. Erwähnt werden unter anderem eine Reduktion der Nebenkosten beim Erwerb von Eigenheimen sowie eine Abschaffung der Eintragungsgebühr von Eigentum (derzeit 1,1 %), Pfandrechten (1,2 %) und generell von Vertragserrichtungsgebühren.

Zweite und dritte Säule
Nachgedacht wird beim IVA auch über eine Reform der steuerbegünstigten Zukunftsvorsorge. Hintergrund ist hier die allzu kostenintensive Kapitalgarantie. Dem IVA zufolge sollte es auch eine Variante ohne Kapitalgarantie geben. Ein hoher inländischer Aktienanteil sollte forciert werden.

Die betriebliche Mitarbeitervorsorge sollte von 1,53 auf 2 bis 3 % erhöht werden und die Auszahlung als Zusatzpension nach Pensionsantritt gestaltet werden. Dazu sollten die Mitarbeitervorsorgekassen zusammengelegt werden, um Verwaltungskosten zu sparen.

Schlussendlich wird ein Gewinnfreibetrag für Investitionen in Beteiligungen an börsennotierten Infrastrukturunternehmen mit einer öffentlichen Körperschaft als Kernaktionär angeregt. Auf gut Deutsch werden hier die ÖBAG-Beteiligungen sowie EVN, Burgenland Holding und Flughafen Wien angesprochen.

Es bleibt abzuwarten, wie sehr sich – und ob überhaupt – die künftige Bundesregierung mit diesen Themen auseinandersetzen wird. Als gelernter Österreicher kann man auch einen Weg in die Gegenrichtung nicht ganz ausschließen.

Foto: Wiener Börse